Die Berufung des Klägers und die Anschlussberufung der Beklagten werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 76 % , die Beklagte zu 24 %.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um einen Schadensersatzanspruch des Klägers zum einen, um eine Verpflichtung des Klägers zur Unterlassung bestimmter Behauptungen zum anderen.
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