1. Die Berufung des Klägers gegen das am 08.06.2018 verkündete Urteil des Landgerichts Potsdam -
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
3. Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem jeweiligen Urteil zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
I.
Der Kläger nimmt den Beklagten wegen einer Pflichtverletzung im Rahmen eines Auftrages zur Klageerhebung in Anspruch.
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