Auf die Berufung der Klägerin wird das am 25.3.2015 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln -
Die Beklagten werden verurteilt, an die Klägerin 40.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 31.12.2012 zu zahlen.
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