LAG Köln - Urteil vom 09.01.2020
8 Sa 787/18
Normen:
BGB § 611; BGB § 280 Abs. 1; TVöD -V § 37;
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, vom 07.11.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 1314/18

Haftung des Werkleiters für unrichtige Testate bei einem größeren Investitionsvorhaben einer kommunalen GebietskörperschaftVerfall von Schadensersatzansprüchen nach dem TVöD-V

LAG Köln, Urteil vom 09.01.2020 - Aktenzeichen 8 Sa 787/18

DRsp Nr. 2020/4435

Haftung des Werkleiters für unrichtige Testate bei einem größeren Investitionsvorhaben einer kommunalen Gebietskörperschaft Verfall von Schadensersatzansprüchen nach dem TVöD -V

Obliegt einem Werksleiter das Controlling eines größeren Bauprojekts, so hat er Rechnungen eines privaten Investors auf ihre Plausibilität hin zu überprüfen mit dem Ziel, die Finanzierung und die zweckentsprechende Mittelverwendung sicher zu stellen. Dies umfasst nicht die Kontrolle auf sachliche und inhaltliche Richtigkeit.

Tenor

1.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 07.11.2018 – 4 Ca 1314/18 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2.

Die Revision wird nicht zugelassen

Normenkette:

BGB § 611; BGB § 280 Abs. 1; TVöD -V § 37;

Tatbestand

Die Parteien streiten über Schadenersatzansprüche der Klägerin gegen den Beklagten im Zusammenhang mit der Errichtung des W C C B (im Folgenden WCCB). Dem Beklagten oblag als Werkleiter des S G das Projektcontrolling. Die Klägerin wirft dem Beklagten vor, er habe seine Vertragspflichten grob fahrlässig verletzt und einen Schaden von 70 Millionen EURO verursacht. Davon macht die Klägerin in diesem Verfahren einen Teilbetrag von 500.000 € geltend.