Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 21. März 2019 abgeändert:
Der Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Wedding vom 7. Dezember 2017 - 17-1067561-2-6 - wird aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin mit Ausnahme der durch die Versäumnis der Beklagten veranlassten Kosten; diese Kosten trägt die Beklagte.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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