1. Die Berufung der Klägerin gegen das am 26.06.2019 verkündete Urteil des Einzelrichters des der 2. Zivilkammer des Landgerichts Cottbus, Aktenzeichen
2. Die Klagepartei hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Cottbus ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 9.662,97 € festgesetzt.
I.
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