Auf die Berufung der Klägerin wird das am 2. Februar 2017 verkündet Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Oldenburg unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels geändert.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 9.864,48 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10. Januar 2016 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben zu 3 % die Klägerin und zu 97 % der Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I.
Die Klägerin nimmt den Beklagten auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Steuerberaterleistungen in Anspruch.
Wegen des Sachverhalts wird Bezug genommen auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils.
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