Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 09.09.2014 -
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Leistungen der Insolvenzsicherung in Höhe von 27.784,13 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.04.2014 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Beklagte 9/10 und der Kläger 1/10 zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
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