Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 14. März 2013 -
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.226,13 € zu zahlen.
Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob der Beklagte für den Zeitraum von Mai bis August 2002 zur Zahlung von Beiträgen zum Sozialkassenverfahren im Baugewerbe verpflichtet ist.
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