Unter teilweiser Verwerfung der Berufung der Klägerin wird auf die Berufungen der Parteien das Urteil des Landgerichts Köln vom 11.07.2019 (
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.478,23 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.02.2019 Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe des PKWs VW A, FIN: B zu zahlen.
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