Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 11.07.2019 (Az.:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 17.462,29 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 07.12.2018, Zug-um-Zug gegen Herausgabe und Übereignung des Fahrzeuges VW A TDI mit der Fahrzeugidentifikationsnummer B, zu zahlen.
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