Auf die Revision der Beklagten wird das Grundurteil des 12. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Naumburg vom 28. April 2020 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 7. Juli 2020 aufgehoben, soweit zu ihrem Nachteil entschieden worden ist.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|