Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 02.09.2015 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um verschiedene Zahlungsansprüche.
Die Beklagte betreibt in E und an weiteren Standorten in Deutschland die Produktion von Nahrungsmitteln.
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