Die Berufung des Klägers gegen das am 01.04.2015 verkündete Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Hagen (
Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.
Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 51.557,94 € festgesetzt.
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