Auf die Berufungen der Parteien wird das am 6. April 2017 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg aufgehoben.
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen, das auch über die Kosten des Berufungsverfahrens zu befinden haben wird.
Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
und beschlossen:
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 356.670,95 € festgesetzt.
I.
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