LAG Nürnberg - Urteil vom 27.01.2000
5 Sa 440/99
Normen:
BGB § 670 ; BMT-G II § 63 ; EStG § 38 ;
Fundstellen:
EzBAT § 65 BAT Nr. 10
Vorinstanzen:
ArbG Nürnberg, vom 23.02.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 7051/98

Haftung des Arbeitnehmers: zu wenig einbehaltene bzw. abgeführte Lohnsteuer - tarifliche Ausschlussfrist

LAG Nürnberg, Urteil vom 27.01.2000 - Aktenzeichen 5 Sa 440/99

DRsp Nr. 2002/15205

Haftung des Arbeitnehmers: zu wenig einbehaltene bzw. abgeführte Lohnsteuer - tarifliche Ausschlussfrist

»1. Hat sich ein Arbeitgeber von den Einkünften des Arbeitnehmers zu wenig Lohnsteuer einbehalten und an das Finanzamt abgeführt, kann der Arbeitgeber nach Inanspruchnahme durch das Finanzamt und Nachzahlung der Lohnsteuer Erstattung vom Arbeitnehmer verlangen (im Anschluss an BAG, Urteil vom 20.03.1984, 3 AZR 124/82 = AP Nr. 22 zu § 670 BGB). 2. Macht der Arbeitgeber Steuererstattungsforderungen gegen den Arbeitnehmer geltend, weil er vom Finanzamt zur Haftung herangezogen worden ist, so beginnt die Ausschussfrist frühestens mit Erlaß des Haftungsbescheides und Abführung von Steuern (im Anschluss an BAG, Urteil vom 20.03.1984, 3 AZR 124/82 = AP Nr. 22 zu § 670 BGB).«

Normenkette:

BGB § 670 ; BMT-G II § 63 ; EStG § 38 ;

Tatbestand:

Gegenstand des Rechtsstreits ist die Frage, ob der Beklagte dem Kläger zu Recht in der Zeit von Juli bis November 1998 Beträge in Höhe von DM 200,-- vom jeweiligen Monatslohn abgezogen hat.

Der Kläger ist seit 01.05.1984 beim Beklagten als Arbeiter im Hausmeisterdienst an der Berufsschule und im Schülerwohnheim R beschäftigt; er bewohnt mit seiner Familie eine Dienstwohnung.