LAG Düsseldorf - Urteil vom 18.04.1996
13 Sa 135/96
Normen:
BGB §§ 249 252 611 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Wuppertal, vom 11.10.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 2955/95

Haftung des Arbeitgebers: Nutzungsausfallentschädigung für ein privat genutztes Kraftfahrzeug des Arbeitnehmers

LAG Düsseldorf, Urteil vom 18.04.1996 - Aktenzeichen 13 Sa 135/96

DRsp Nr. 2002/8599

Haftung des Arbeitgebers: Nutzungsausfallentschädigung für ein privat genutztes Kraftfahrzeug des Arbeitnehmers

Der Entzug des Gebrauchsvorteils eines PKW ist ein ersatzfähiger Vermögenswert. Eine Schadensersatzverpflichtung des Arbeitgebers kann entgegen höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht davon abhängen, ob der Arbeitnehmer die Möglichkeit zur Nutzung eines Zweitwagens hat.

Normenkette:

BGB §§ 249 252 611 Abs. 1 ;
Vorinstanz: ArbG Wuppertal, vom 11.10.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 2955/95