Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 23.03.2012, Az. 2 -
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in erster und zweiter Instanz hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110% des von ihr jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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