Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 8.4.2016 wie folgt abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Hinsichtlich des Sachverhalts wird zunächst auf die tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil, die keiner Änderung oder Ergänzung bedürfen, gemäß § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO Bezug genommen.
Der Kläger macht gegenüber der Beklagten Ansprüche aus abgetretenem Recht wegen fehlerhafter Anlageberatung geltend.
Das Landgericht hat der Klage stattgegeben mit der Begründung, dass die Abtretungen an den Kläger wirksam seien und die vom Kläger behauptete Falschberatung in großem Umfang unstreitig geblieben sei.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|