Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 02.10.2013,
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 02.10.2013,
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, in die Rentenversicherung mit der Rentenversicherungsnummer 4.4 029 101.71 bei der G Deutschland Pensionskasse Hamburg für den Kläger 400,- € einzuzahlen Zug um Zug gegen Abtretung der in gleicher Höhe bestehenden Ansprüche des Klägers gegen den Insolvenzverwalter über das Vermögen der Firma X4 GmbH & Co KG.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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