Der Kläger verlangt von seiner ehemaligen Arbeitgeberin die restlose Auszahlung einer Versicherungssumme.
Die beklagte Arbeitgeberin hat über ihre Konzernmutter in Großbritannien für ihre Mitarbeiter eine Gruppen-Unfallversicherung bei der britischen Versicherung S. abgeschlossen. Hierüber verhalten sich die Konzernrichtlinien ins Deutsche übersetzt wie folgt:
Private Unfallversicherung gegen Personenschäden - alle Angestellte
Umfang: 24 Stunden Schutz während oder außerhalb der Firmentätigkeiten
Gegenstand: Ermessensschutz für alle Angestellten im Vereinigten Königreich und weltweit (wenn nicht nordamerikanische Angestellte)
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