LAG Düsseldorf, vom 09.12.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Sa 554/20
ArbG Düsseldorf, vom 07.07.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 1108/20
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und personenbedingte KündigungKonsequenzen für die Darlegungslast des Arbeitgebers bei unterbliebenem betrieblichen EingliederungsmanagementFehlerhafte Durchführung des betrieblichen EingliederungsmanagementsErneutes betriebliches Eingliederungsmanagement bei erneuter langer Erkrankung des Arbeitnehmers nach mehr als einem JahrAbgestufte Darlegungslast des Arbeitgebers zur Erfolglosigkeit eines zweiten betrieblichen Eingliederungsmanagements
BAG, Urteil vom 18.11.2021 - Aktenzeichen 2 AZR 138/21
DRsp Nr. 2022/2177
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und personenbedingte KündigungKonsequenzen für die Darlegungslast des Arbeitgebers bei unterbliebenem betrieblichen EingliederungsmanagementFehlerhafte Durchführung des betrieblichen EingliederungsmanagementsErneutes betriebliches Eingliederungsmanagement bei erneuter langer Erkrankung des Arbeitnehmers nach mehr als einem JahrAbgestufte Darlegungslast des Arbeitgebers zur Erfolglosigkeit eines zweiten betrieblichen Eingliederungsmanagements
Der Arbeitgeber hat grundsätzlich ein neuerliches bEM durchzuführen, wenn der Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres nach Abschluss eines bEM erneut länger als sechs Wochen durchgängig oder wiederholt arbeitsunfähig erkrankt war.Orientierungssätze:
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.