LAG Nürnberg - Urteil vom 15.01.2015
5 Sa 460/13
Normen:
MTV für das Versicherungsvermittlungsgewerbe § 1;
Vorinstanzen:
ArbG Nürnberg, vom 23.07.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 1619/13

Grundsätze der Auslegung eines Tarivertrages

LAG Nürnberg, Urteil vom 15.01.2015 - Aktenzeichen 5 Sa 460/13

DRsp Nr. 2017/3427

Grundsätze der Auslegung eines Tarivertrages

Die Vorschriften des Anwendungsbereiches eines Tarifvertrages haben sowohl eine schuldrechtliche als auch normative Regelungskomponente. Die zur Anwendung kommenden Auslegungsregeln sind abhängig von den Streitparteien und dem Streitgegenstand.

1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Endurteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 23.07.2013, Aktenzeichen: 4 Ca 1619/13, abgeändert.

2. Der Beklagte wird verurteilt, EUR 3.640,00 (in Worten: Euro Dreitausendsechshundertvierzig) brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.11.2012 an die Klägerin zu zahlen.

3. Der Beklagte wird verurteilt, EUR 861,00 (in Worten: Euro Achthunderteinundsechzig) brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.11.2012 an die Klägerin zu zahlen.

4. Der Beklagte wird verurteilt, EUR 680,00 (in Worten: Euro Sechshundertachtzig) brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.11.2012 an die Klägerin zu zahlen.

5. Der Beklagte wird verurteilt, EUR 1.064,00 (in Worten: Euro Eintausendvierundsechzig) brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.11.2012 an die Klägerin zu zahlen.