1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Endurteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 23.07.2013, Aktenzeichen:
2. Der Beklagte wird verurteilt, EUR 3.640,00 (in Worten: Euro Dreitausendsechshundertvierzig) brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.11.2012 an die Klägerin zu zahlen.
3. Der Beklagte wird verurteilt, EUR 861,00 (in Worten: Euro Achthunderteinundsechzig) brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.11.2012 an die Klägerin zu zahlen.
4. Der Beklagte wird verurteilt, EUR 680,00 (in Worten: Euro Sechshundertachtzig) brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.11.2012 an die Klägerin zu zahlen.
5. Der Beklagte wird verurteilt, EUR 1.064,00 (in Worten: Euro Eintausendvierundsechzig) brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.11.2012 an die Klägerin zu zahlen.
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