LAG Berlin-Brandenburg, vom 26.11.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 15 Sa 517/08
ArbG Berlin, vom 30.01.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 35 Ca 7441/07
Grenzen der Überprüfbarkeit der Feststellung eines verpönten Merkmals iSd. § 1 AGG durch das Revisionsgericht; Feststellung geschlechtsbezogener Benachteiligung durch Heranziehung von Statistiken [Beförderung von Frauen]
BAG, Urteil vom 22.07.2010 - Aktenzeichen 8 AZR 1012/08
DRsp Nr. 2010/22526
Grenzen der Überprüfbarkeit der Feststellung eines verpönten Merkmals iSd. § 1 AGG durch das Revisionsgericht; Feststellung geschlechtsbezogener Benachteiligung durch Heranziehung von Statistiken [Beförderung von Frauen]
Orientierungssätze:1. Die vom Landesarbeitsgericht vorgenommene Würdigung, ob die vom Arbeitnehmer vorgetragenen Tatsachen seine Benachteiligung wegen eines verpönten Merkmals iSd. § 1 AGG vermuten lassen (§ 22 AGG), ist revisionsrechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob sie möglich und in sich widerspruchsfrei ist, gegen Denkgesetze, Erfahrungssätze oder andere Rechtssätze verstößt und ob alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände in sich widerspruchsfrei beachtet worden sind.
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