Die Parteien streiten darüber, ob der Klägerin für das Jahr 2000 ein anteiliges Weihnachtsgeld zusteht.
Die Klägerin war vom 1. Mai 1999 bis zum 30. September 2000 für die Beklagte als Steuerfachangestellte tätig. Ihr Bruttomonatsentgelt betrug zuletzt 3.500,00 DM. Der Arbeitsvertrag regelt in § 3 folgendes:
"Frau L. bezieht ein nachträglich zahlbares Bruttogehalt von
DM 2.800,00
Urlaubsgeld in Höhe von 25% der jeweiligen Bruttovereinbarung und Weihnachtsgeld in Höhe von 75 v.H. werden vom Arbeitgeber gewährt.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|