Die Parteien streiten über eine Bonuszahlung für das Jahr 2004.
Der 1946 geborene Kläger war seit 1974 bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin als Angestellter, zuletzt als leitender Angestellter der Stufe 2 in der Abteilung HSEQ beschäftigt. Sein Bruttojahreseinkommen betrug zuletzt 102.000,00 Euro zuzüglich variabler Vergütungsbestandteile.
Im Dezember 2003 beschlossen Vorstand und Aufsichtsrat der B AG, Teile des Konzerns auszugliedern. Hierzu gehörten Einheiten der Beklagten, die am 1. Oktober 2004 auf die L Deutschland GmbH übertragen wurden. In diesem Zusammenhang ging auch das Arbeitsverhältnis des Klägers auf dieses Unternehmen über.
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