LAG Hamm - Urteil vom 10.03.1995
10 Sa 1341/94
Normen:
BAT Zuwendungs-TV § 22,23 § 1 ; BGB § 611 Abs. 1 ; Ordnung übereine Zuwendungfürkirchliche Angestellte (vom 12. Oktober 1973) § 1;
Vorinstanzen:
ArbG Dortmund, vom 11.01.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 1639/93

Gratifikation: Ausschluss bei Arbeitgeberwechsel

LAG Hamm, Urteil vom 10.03.1995 - Aktenzeichen 10 Sa 1341/94

DRsp Nr. 2001/4063

Gratifikation: Ausschluss bei Arbeitgeberwechsel

1. Der Begriff des "Arbeitgebers des öffentlichen Dienstes" im Sinne der Bestimmungen der Ordnung über eine Zuwendung für kirchliche Angestellte vom 12.10.1973 (insoweit gleichlautend mit den Bestimmungen des Tarifvertrages über eine Zuwendung für Angestellte vom 12.10.1973) ist abschließend geregelt. 2. Der Wechsel von einem Arbeitgeber des öffentlichen (kirchlichen) Dienstes zu einem privatrechtlichen organisierten Arbeitgeber schließt den Anspruch auf Zahlung einer Zuwendung aus, auch wenn der privatrechtlich organisierte, neue Arbeitgeber den BAT (BAT-XF) anwendet und/oder sich aus öffentlichen Mitteln finanziert (im Anschluß an BAG, Urteil vom 07.12.1983 - 5 AZR 5/82 und BAG, Urteil vom 11.01.1995 - 10 AZR 180/94 -).

Normenkette:

BAT Zuwendungs-TV § 22,23 § 1 ; BGB § 611 Abs. 1 ; Ordnung übereine Zuwendungfürkirchliche Angestellte (vom 12. Oktober 1973) § 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um einen Anspruch der Klägerin auf Zahlung einer Sonderzuwendung.