I.
Die Parteien streiten um Zahlungsansprüche aus einem Vertragsverhältnis. Die Beklagte betreibt eine Unternehmensberatung im IT - Bereich. Unter dem 21.12.2001 schlossen die Parteien einen als "Letter of Intent" überschriebenen Vertrag, dessen Inhalt auszugsweise lautet:
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