Die Parteien streiten über die Höhe einer Zuwendung für das Jahr 2003.
Die gewerkschaftlich nicht organisierte Klägerin ist bei dem Beklagten, einem Bezirksverband der ..., seit März 1990 als Verwaltungsangestellte beschäftigt. In Ziff. 9 ihres Arbeitsvertrages vereinbarten die Parteien:
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