Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 19.11.2008 - 5 Ca 1770/08 - wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über tarifliche Entgelterhöhungsansprüche sowie um die Wirksamkeit einer tarifvertraglichen Altersgrenze.
Der am 14.06.1944 geborene Kläger ist bei der Beklagten seit dem 07.05.1990 als Hausschreiner zu einer Bruttomonatsvergütung von zuletzt 2.288,00 € beschäftigt.
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