LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 10.02.2015
7 Sa 1619/14
Normen:
BetrVG § 75 Abs. 1; KSchG § 1 Abs. 2 S. 1 Alt. 3;
Fundstellen:
EzA-SD 2015, 13
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 26.05.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 19 Ca 2265/14

Gleichheitswidrige Sozialplanregelung zum Ausschluss ordentlicher Kündigungenunwirksame betriebsbedingte Kündigung bei Widerspruch gegen die Überleitung des Arbeitsverhältnisses

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.02.2015 - Aktenzeichen 7 Sa 1619/14

DRsp Nr. 2015/11335

Gleichheitswidrige Sozialplanregelung zum Ausschluss ordentlicher Kündigungen unwirksame betriebsbedingte Kündigung bei Widerspruch gegen die Überleitung des Arbeitsverhältnisses

Eine Regelung in einem Sozialplan, die einen Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen vorsieht, davon aber diejenigen Beschäftigten ausnimmt, die der Überleitung ihres Arbeitsverhältnisses auf einen anderen Arbeitgeber widersprochen haben, verstößt gegen den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz nach § 75 BetrVG mit der Folge, dass sich auch die dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses widersprechenden Mitarbeiter auf den besonderen Kündigungsschutz berufen können.

I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 26. Mai 2014 - 19 Ca 2265/14 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

II. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BetrVG § 75 Abs. 1; KSchG § 1 Abs. 2 S. 1 Alt. 3;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung, die die Beklagte ausgesprochen hat, nachdem die Klägerin dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf eine andere Arbeitgeberin widersprochen hat.