Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 21.10.2011 - 10 Ca 998/11 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird für den Kläger zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger die Zahlung einer Zulage verlangen kann, welche die Beklagte an andere Mitarbeiter zahlt, die ihre Tätigkeit nach Erreichen der tariflichen Altersgrenze fortsetzen.
Die Beklagte ist ein aus der ehemaligen Bundesanstalt für Flugsicherung hervorgegangenes Unternehmen, das mit bundesweit ca. 5.600 Beschäftigten, darunter ca. 2.000 Fluglotsen, die operativen Flugsicherungsaufgaben für den gesamten deutschen Luftraum wahrnimmt.
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