LAG Düsseldorf - Urteil vom 12.04.2012
11 Sa 1362/11
Normen:
§§ 7, 1 AGG;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 21.10.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 2613/11

Gleichbehandlungsgrundsatz; Altersdiskriminierung

LAG Düsseldorf, Urteil vom 12.04.2012 - Aktenzeichen 11 Sa 1362/11

DRsp Nr. 2013/16703

Gleichbehandlungsgrundsatz; Altersdiskriminierung

Gewährt der Arbeitgeber solchen Arbeitnehmern, deren Arbeitsverhältnisse nach Erreichen der Altersgrenze ihr Ende gefunden haben (Fluglotsen) im Rahmen einer befristeten (Weiter-)Beschäftigung eine Zulage, so liegt keine ungerechtfertigte Altersdiskriminierung vor, wenn er den regulär beschäftigten Arbeitnehmern diese Zulage nicht zahlt.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 21.10.2011 - 10 Ca 998/11 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird für den Kläger zugelassen.

Normenkette:

§§ 7, 1 AGG;

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger die Zahlung einer Zulage verlangen kann, welche die Beklagte an andere Mitarbeiter zahlt, die ihre Tätigkeit nach Erreichen der tariflichen Altersgrenze fortsetzen.

Die Beklagte ist ein aus der ehemaligen Bundesanstalt für Flugsicherung hervorgegangenes Unternehmen, das mit bundesweit ca. 5.600 Beschäftigten, darunter ca. 2.000 Fluglotsen, die operativen Flugsicherungsaufgaben für den gesamten deutschen Luftraum wahrnimmt.

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