I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 15. Juli 2009 -
II. Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich des zurückgenommenen Teils haben der Kläger zu 3/4, die Beklagte zu 1/4 zu tragen.
III. Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz noch über die Dauer der Kündigungsfrist; die davon abhängt, ob die Regelung im anwendbaren Tarifvertrag altersdiskriminierend ist.
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