Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten bei der betrieblichen Altersversorgung
LAG Köln, Urteil vom 05.10.2001 - Aktenzeichen 4 (3) Sa 273/01
DRsp Nr. 2002/9021
Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten bei der betrieblichen Altersversorgung
»Ein Arbeiter kann sich auf eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung gegenüber Angestellten aus der betrieblichen Altersversorgung jedenfalls insoweit nicht berufen, als um unterschiedliche jährliche Steigerungsraten aus der Zeit vor dem 30.06.1993 geht.«