LAG Düsseldorf - Urteil vom 23.02.1995
5 Sa 1794/94
Normen:
EWEV Art. 119 ; Beschäftigungsförderungsgesetz Art. 1 § 2 Abs. 1 ; BAT ;
Vorinstanzen:
ArbG Duisburg, vom 14.09.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 2045/94

Gleichbehandlung teilzeitbeschäftigter, nicht examinierter Pflegehelferinnen

LAG Düsseldorf, Urteil vom 23.02.1995 - Aktenzeichen 5 Sa 1794/94

DRsp Nr. 2002/2583

Gleichbehandlung teilzeitbeschäftigter, nicht examinierter Pflegehelferinnen

»1. Es verstößt weder gegen Art. 119 EWGV noch Art. 1 § 2 Abs. 1 Beschäftigungsförderungsgesetz oder den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn ein Arbeitgeber nicht examinierte Pflegehelferinnen wegen der fehlenden Qualifikation und Einsatzmöglichkeit aus dem Anwendungsbereich des für examinierte Fachpflegekräfte geltenden BAT herausnimmt. 2. Dies gilt bei Vorliegen weiterer sachlicher Gründe auch dann, wenn das Vergütungsgefüge des BAT die Tätigkeiten der nicht examinierten Pflegekräfte umfasst.«

Normenkette:

EWEV Art. 119 ; Beschäftigungsförderungsgesetz Art. 1 § 2 Abs. 1 ; BAT ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Frage, ob auf ihr Arbeitsverhältnis Bestimmungen des Bundesangestelltentarifvertrages, Vergütungsordnung für Angestellte im Pflegedienst (BAT/KR) anzuwenden sind.