LAG Düsseldorf - Urteil vom 05.06.2002
4 (7) Sa 316/02
Normen:
BGB §§ 249 ff. ; GG Art. 3 ; GG Art. 33 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Oberhausen, vom 07.02.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 2741/01

Gleichbehandlung Schadensersatz wegen Fürsorgepflichtverletzung

LAG Düsseldorf, Urteil vom 05.06.2002 - Aktenzeichen 4 (7) Sa 316/02

DRsp Nr. 2003/4735

Gleichbehandlung Schadensersatz wegen Fürsorgepflichtverletzung

»1. Kein Anspruch auf Übernahme in ein Dauerarbeitsverhältnis aus dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung für befristet eingestellte Lehrkräfte nach dem Programm "Geld statt Stelle". 2. Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruches wegen Verletzung einer Aufklärungspflicht.«

Normenkette:

BGB §§ 249 ff. ; GG Art. 3 ; GG Art. 33 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Die Klägerin ist ausgebildete Lehrerin und im Besitz der Lehramtsbefähigung für das Lehramt für die Primarstufe.

Die Parteien schlossen mehrere befristete Arbeitsverträge beginnend mit dem 18.08.1999, zuletzt - soweit es vorliegend von Interesse ist - den Vertrag vom 12.10.2000 für die Zeit vom 21.10.2000 bis zum 24.10.2001 (Bl. 21 d. A.) und vom 23.10.2001 für die Zeit vom 25.10.2001 bis zum 17.07.2002 (Bl. 22 d. A.).