Die Klägerin ist ausgebildete Lehrerin und im Besitz der Lehramtsbefähigung für das Lehramt für die Primarstufe.
Die Parteien schlossen mehrere befristete Arbeitsverträge beginnend mit dem 18.08.1999, zuletzt - soweit es vorliegend von Interesse ist - den Vertrag vom 12.10.2000 für die Zeit vom 21.10.2000 bis zum 24.10.2001 (Bl. 21 d. A.) und vom 23.10.2001 für die Zeit vom 25.10.2001 bis zum 17.07.2002 (Bl. 22 d. A.).
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