LAG Köln - Urteil vom 11.01.2006
7 Sa 568/05
Normen:
BetrVG § 87 ; BGB § 242 § 611 § 612a ; GG Art. 3 ; BetrAVG § 1b ;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 11.03.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 9230/04

Gleichbehandlung im Unternehmen - betriebsbezogene Prämienerhöhung zur Altersversorgung bei Übernahme der Gesamtbetriebsordnung zur Arbeitszeit - Widerspruch einzelner Betriebsrate bei regionaler Tarifwidrigkeit - kein Individualanspruch aufgrund Maßregelung des Betriebsrates

LAG Köln, Urteil vom 11.01.2006 - Aktenzeichen 7 Sa 568/05

DRsp Nr. 2006/27971

Gleichbehandlung im Unternehmen - betriebsbezogene Prämienerhöhung zur Altersversorgung bei Übernahme der Gesamtbetriebsordnung zur Arbeitszeit - Widerspruch einzelner Betriebsrate bei regionaler Tarifwidrigkeit - kein Individualanspruch aufgrund Maßregelung des Betriebsrates

»1. Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist grundsätzlich unternehmensbezogen zu betrachten. Jedoch können die unterschiedlichen Lebens-, Arbeits- oder Rechtsverhältnisse an den einzelnen Betriebsstandorten eine Ungleichbehandlung der Belegschaften verschiedener Betriebe sachlich rechtfertigen.2. Es ist nicht zu beanstanden, wenn der Arbeitgeber in einer Mustergesamtbetriebsvereinbarung zu Fragen der Arbeitszeit denjenigen Belegschaften, die die Muster-Gesamtbetriebsvereinbarung durch Abschluss entsprechender örtlicher Betriebsvereinbarungen übernehmen, Gesamtzusagen über die Erhöhung der Prämien zur betrieblichen Altersversorgung in Aussicht stellt.