Mit der beim Arbeitsgericht Bielefeld am 30.08.1993 eingereichten Klage begehrt der Kläger aus Gleichbehandlungsgründen von der Beklagten noch eine Lohnrestzahlung für einen Kurzarbeitszeitraum.
Die beklagte KG mit Sitz in B. stellt dort hauptsächlich Kalender her und betreibt ein Verlagsgeschäft. Damit beschäftigt die Beklagte in mehreren Betrieben ca. 450 Arbeiter und ca. 150 Angestellte. Der am 30.05.1946 geborene verheiratete Kläger, der gelernter Buchbinder ist, war bei der Beklagten in deren Produktionsbetrieb in der E.-R.-Straße
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