Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 06.08.2009 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung eines anteiligen Bonus für das Jahr 2007.
Der Kläger war bis zu seinem Ausscheiden aufgrund Aufhebungsvertrages bei der Beklagten beschäftigt und wechselte sodann ohne zeitliche Unterbrechung zur Konzernmutter. Arbeitsvertraglich waren die für die Beklagten anzuwendenden Tarifverträge in ihrer jeweils gültigen Fassung in Bezug genommen.
Das Ergebnisprotokoll der Tarifverhandlungen zum Vergütungstarifvertrag Nr. 4 für das Cockpitpersonal der L GmbH vom 18.12.2008 enthält u. a. folgende Festlegung:
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