A. Die Beteiligten streiten noch darüber, ob eine mitbestimmungspflichtige Ein- oder Umgruppierung vorliegt, wenn der Arbeitgeber eine Tätigkeitszulage gewährt, die im Tarifvertrag für höherwertige Tätigkeit neben dem normalen Tarifgehalt vorgesehen ist.
Der Arbeitgeber betreibt ein Versicherungsunternehmen mit etwa 5.800 Arbeitnehmern, die auf zahlreiche Betriebe verteilt sind. Einer dieser Betriebe ist die Außenstelle in B mit über 40 Arbeitnehmern und einem dreiköpfigen Betriebsrat. Auf die Arbeitsverhältnisse findet der Manteltarifvertrag für das private Versicherungsgewerbe (
"§ 4
...
2. Eingruppierung
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