Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 22. Juli 2021 aufgehoben und die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Speyer vom 25. April 2018 zurückgewiesen.
Die Beklagte hat der Klägerin ihre außergerichtlichen Kosten für alle Rechtszüge zu erstatten.
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