Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 9. August 2019 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über den Beginn des Anspruchs der Klägerin gegen die Beklagte auf Gewährung von Arbeitslosengeld, und zwar über einen Beginn ab dem 1. April 2018.
Die Klägerin wurde im Jahr 1981 geboren und schloss ihr Studium an der Universität P mit der Diplomprüfung (Diplom-Kauffrau) im Januar 2006 ab.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|