LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 19.01.2022
L 18 AS 1513/19
Normen:
SGB II § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 4; BBiG § 48 Abs. 1; BBiG § 79 Abs. 4; BBiG §§ 58 ff.;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 20.06.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 137 AS 3894/18

Gewährung einer Weiterbildungsprämie nach Bestehen einer trägerinternen PrüfungAnforderungen an eine ZwischenprüfungBerufliche Umschulung

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.01.2022 - Aktenzeichen L 18 AS 1513/19

DRsp Nr. 2022/6048

Gewährung einer Weiterbildungsprämie nach Bestehen einer trägerinternen Prüfung Anforderungen an eine Zwischenprüfung Berufliche Umschulung

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 20. Juni 2019 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind im gesamten Verfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB II § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 4; BBiG § 48 Abs. 1; BBiG § 79 Abs. 4; BBiG §§ 58 ff.;

Tatbestand

Die Klägerin begehrt die Gewährung einer Weiterbildungsprämie (WBP) nach Bestehen einer trägerinternen Prüfung.