OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 24.02.2010
16 A 566/08.PVL
Normen:
LPVG § 62 NRW; LPVG § 65 Abs. 3 S. 3 NRW; VwV GEZ § 1 Abs. 2;

Gestattung der Teilnahme eines Mitglieds des Personalrats an vorbereitenden Befragungen zur Aufklärung eines vermuteten Korruptionsgeschehens bei Auftragsvergaben; Anwendbarkeit des Personalvertretungsrechts Nordrhein-Westfalen (LPVG NRW) auf die Gebühreneinzugszentrale (GEZ); Dienststellenfremdheit von der GEZ beauftragter, beim Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und beim Westdeutschen Rundfunk (WDR) beschäftigter Befrager bzgl. einer Befragung zur Aufklärung eines vermuteten Korruptionsgeschehens bei der GEZ

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.02.2010 - Aktenzeichen 16 A 566/08.PVL

DRsp Nr. 2010/8666

Gestattung der Teilnahme eines Mitglieds des Personalrats an vorbereitenden Befragungen zur Aufklärung eines vermuteten Korruptionsgeschehens bei Auftragsvergaben; Anwendbarkeit des Personalvertretungsrechts Nordrhein-Westfalen (LPVG NRW) auf die Gebühreneinzugszentrale (GEZ); Dienststellenfremdheit von der GEZ beauftragter, beim Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und beim Westdeutschen Rundfunk (WDR) beschäftigter Befrager bzgl. einer Befragung zur Aufklärung eines vermuteten Korruptionsgeschehens bei der GEZ

1. Auf die GEZ (Gebühreneinzugszentrale) ist - nach ihrem Sitz - das Personalvertretungsrecht des Landes Nordrhein-Westfalen anwendbar.2. Die Rundfunkanstalten sind von der GEZ zu unterscheidende Dienststellen.3. Der Personalrat der GEZ hat keinen Anspruch auf Teilnahme an vorbereitenden Befragungen zur Aufklärung eines vermuteten Korruptionsgeschehens bei Auftragsvergaben, wenn die nicht aus der GEZ stammenden Befragenden ausschließlich für den Ablauf der Befragungen, nicht aber für weitergehende personelle Maßnahmen entscheidungsbefugt sind.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Normenkette:

LPVG § 62 NRW; LPVG § 65 Abs. 3 S. 3 NRW; VwV GEZ § 1 Abs. 2;

Gründe

I.