Auf die Berufung der Beklagten hin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 16.10.2008 in Sachen
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Höhe einer in einem Sozialplan geregelten "Abstandszahlung bei Wohnsitzwechsel".
Wegen des Sach- und Streitstandes in erster Instanz, wegen der erstinstanzlich zur Entscheidung gestellten Sachanträge und wegen der Gründe, die die 3. Kammer des Arbeitsgerichts Bonn dazu bewogen haben, der Klage stattzugeben, wird auf Tatbestand und Entscheidungsgründe des angegriffenen Urteils vom 16.10.2008 Bezug genommen.
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