Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 27.11.2018 -
Es wird festgestellt, dass der Klägerin seitens der Beklagten für das Jahr 2017 neben den nicht strittigen 20 Tagen des gesetzlichen Urlaubs weitere 10 Tage tariflichen Urlaubsanspruch zustehen.
2.Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits (beide Instanzen) sowie die Kosten der Revision.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
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