ArbG Frankfurt/Oder, vom 04.03.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 1616/14
Gesetzlicher Abfindungsanspruch infolge betriebsbedingter Kündigung neben Sozialplanentschädigung bei fehlender Sozialplanregelung zur Anspruchskonkurrenz
LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.07.2015 - Aktenzeichen 8 Sa 531/15
DRsp Nr. 2015/17393
Gesetzlicher Abfindungsanspruch infolge betriebsbedingter Kündigung neben Sozialplanentschädigung bei fehlender Sozialplanregelung zur Anspruchskonkurrenz
Keine generelle Anspruchskonkurrenz zwischen Sozialplanabfindung und Abfindung nach § 1 aKSchG.
1. Enthält das Kündigungsschreiben unter der Überschrift "Hinweise" unter anderem den Satz "Lassen Sie diese Frist verstreichen, ohne eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht zu erheben, haben Sie nach § 1aKSchG Anspruch auf Zahlung einer Abfindung in Höhe eines halben Monatsverdienstes für jedes volle Beschäftigungsjahr", wiederholt die Arbeitgeberin damit sinngemäß die Regelungen in § 1a Abs. 1 Satz 2 und § 1a Abs. 2 Satz 1 KSchG, so dass der Empfänger des Schreibens die Erklärung als ein Versprechen nach § 1aKSchG ansehen kann.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.