Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Beklagten gegen den Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 21.08.2017, Az.:
I.
Die Parteien stritten über die richtige Eingruppierung der Klägerin und die Zahlung fälliger monatlicher Differenzbeträge von 209,- €.
Mit Beschluss vom 21.08.2017 hat das Erstgericht den Streitwert für das Verfahren auf 7.524,- € (= 36facher Differenzbetrag) festgesetzt.
Gegen den ihnen am 22.08.2017 formlos zugeleiteten Beschluss wenden sich die Prozessbevollmächtigten der Beklagten mit ihrer am 29.08.2017 beim Erstgericht eingegangenen Beschwerde.
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