Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) schließt mit ihren polnischen Arbeitnehmern Arbeitsverträge, in denen sie Lohn vereinbart, der voll ausbezahlt werden soll; die Lohnsteuer errechnet die Klägerin aufgrund dieses Nettolohns und führt sie zusätzlich an das Finanzamt ab. Für einen ihrer Arbeitnehmer, der 1991 in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesrepublik) unbeschränkt steuerpflichtig war, ist bei dem Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt --FA--) für dieses Jahr eine Einkommensteuererklärung nebst einer Anzeige eingereicht worden, nach der der Betreffende seinen Anspruch auf Lohnsteuer-Jahresausgleich bzw. aus Einkommensteuer-Veranlagung 1991 an die Klägerin abtritt. Als Grund der Abtretung ist in der Abtretungsanzeige angegeben "Nettolohn-Vereinbarung".
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