ArbG Düsseldorf, vom 17.05.1991 - Vorinstanzaktenzeichen 8 BV 41/91
Gesamtbetriebsrat: Zuständigkeit für den Abschluss einer Betriebsvereinbarung über die Festsetzung von Vorgabezeiten
LAG Düsseldorf, Beschluss vom 16.09.1991 - Aktenzeichen 4 TaBV 70/91
DRsp Nr. 2001/14458
Gesamtbetriebsrat: Zuständigkeit für den Abschluss einer Betriebsvereinbarung über die Festsetzung von Vorgabezeiten
Im Bereich der leistungsbezogenen Entgelte ergibt sich aus Sinn und Zweck der Regelung in § 87 Abs. 1 Nr. 11BetrVG, daß eine Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für den Abschluss einer Betriebsvereinbarung über die Festsetzung von Vorgabezeiten anläßlich der Einführung des Refa-Systems in mehreren Betrieben des Arbeitgebers ausscheidet.